UNTERSCHRIFTS-
BEGLAUBIGUNGEN
UNTERSCHRIFTS-
BEGLAUBIGUNGEN
Nachweis im Rechtsverkehr
Häufig reicht es nicht aus, eine Unterschrift unter eine Erklärung zu leisten. Zusätzlich wird im Rechtsverkehr ein Nachweis gefordert, dass Sie selbst die Unterschrift auch tatsächlich geleistet haben.
Nachweis im Rechtsverkehr
Häufig reicht es nicht aus, eine Unterschrift unter eine Erklärung zu leisten. Zusätzlich wird im Rechtsverkehr ein Nachweis gefordert, dass Sie selbst die Unterschrift auch tatsächlich geleistet haben.
Hierzu wird vom Notar eine UNTERSCHRIFTSBEGLAUBIGUNG gefertigt, bei der der Notar anhand eines amtlichen Lichtbildausweisdokuments (Pass, Personalausweis) bestätigt, dass die Unterschrift von Ihnen stammt.
Auch sog. BEGLAUBIGTE ABSCHRIFTEN können Sie bei uns erhalten, bei der der Notar die Übereinstimmung der angefertigten Fotokopie mit dem vorgelegten Originaldokument bestätigt.
Auf Wunsch holen wir für Sie auch eine sog. APOSTILLE ein, die häufig im internationalen Rechtsverkehr benötigt wird.
Bringen Sie hierfür bitte unbedingt einen amtlichen Lichtbildausweis (Pass oder Personalausweis) mit.
Hierzu wird vom Notar eine UNTERSCHRIFTSBEGLAUBIGUNG gefertigt, bei der der Notar anhand eines amtlichen Lichtbildausweisdokuments (Pass, Personalausweis) bestätigt, dass die Unterschrift von Ihnen stammt.
Auch sog. BEGLAUBIGTE ABSCHRIFTEN können Sie bei uns erhalten, bei der der Notar die Übereinstimmung der angefertigten Fotokopie mit dem vorgelegten Originaldokument bestätigt.
Auf Wunsch holen wir für Sie auch eine sog. APOSTILLE ein, die häufig im internationalen Rechtsverkehr benötigt wird.
Bringen Sie hierfür bitte unbedingt einen amtlichen Lichtbildausweis (Pass oder Personalausweis) mit.