ERBRECHT
ERBRECHT

Vermögensregelung im Erbfall
Die Frage, wer Ihr Vermögen nach Ihrem Tod erben soll, sollten Sie nicht dem Gesetz überlassen, sondern möglichst zu Lebzeiten selbst, ggf. gemeinsam mit Ihrem Ehe- oder Lebenspartner, regeln. Dies hilft, im Erbfall Ärger und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden und ggf. Steuern zu sparen.

Vermögensregelung im Erbfall
Die Frage, wer Ihr Vermögen nach Ihrem Tod erben soll, sollten Sie nicht dem Gesetz überlassen, sondern möglichst zu Lebzeiten selbst, ggf. gemeinsam mit Ihrem Ehe- oder Lebenspartner, regeln. Dies hilft, im Erbfall Ärger und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden und ggf. Steuern zu sparen.
Hierzu bietet der Notar einen ausgezeichneten Ansprechpartner. Unter dem Mantel der Verschwiegenheit können Sie mit mir Ihre Vorstellungen besprechen und sich beraten lassen. Anschließend setze ich Ihre Vorstellungen rechtlich in einem TESTAMENT oder ERBVERTRAG um, ggf. auch unter Beachtung steuerlicher Aspekte. Da das notarielle Testament die Notwendigkeit eines kostenintensiven Erbscheins vermeidet, SPAREN SIE DADURCH AUCH KOSTEN. Zudem sichert die gerichtliche Verwahrung und Registrierung im ZENTRALEN TESTAMENTSREGISTER DER BUNDESNOTARKAMMER die sichere Aufbewahrung und Eröffnung des Testaments bzw. Erbvertrages im Todesfall.
Erbauseinandersetzung
Häufg bestehen im Erbfall Erbengemeinschaften zwischen mehreren Erben. Sind sich die Erben darüber einig, wie das Erbe zwischen den Erben auseinandergesetzt werden soll, kann dies, insbesondere wenn auch Grundbesitz betroffen ist, im Wege eines notariellen ERBAUSEINANDERSETZUNGSVERTRAGES erfolgen. Dabei können Sie auf meine fachkundige Beratung in der Vermittlung des Ausgleichs zwischen den Erben, insbesondere auch hinsichtlich der Vermeidung etwaiger nachvertraglicher Streitigkeiten, zurückgreifen.
Hierzu bietet der Notar einen ausgezeichneten Ansprechpartner. Unter dem Mantel der Verschwiegenheit können Sie mit mir Ihre Vorstellungen besprechen und sich beraten lassen. Anschließend setze ich Ihre Vorstellungen rechtlich in einem TESTAMENT oder ERBVERTRAG um, ggf. auch unter Beachtung steuerlicher Aspekte.
Da das notarielle Testament die Notwendigkeit eines kostenintensiven Erbscheins vermeidet, SPAREN SIE DADURCH AUCH KOSTEN.
Zudem sichert die gerichtliche Verwahrung und Registrierung im ZENTRALEN TESTAMENTSREGISTER DER BUNDESNOTARKAMMER die sichere Aufbewahrung und Eröffnung des Testaments bzw. Erbvertrages im Todesfall.
Erbauseinandersetzung
Häufg bestehen im Erbfall Erbengemeinschaften zwischen mehreren Erben. Sind sich die Erben darüber einig, wie das Erbe zwischen den Erben auseinandergesetzt werden soll, kann dies, insbesondere wenn auch Grundbesitz betroffen ist, im Wege eines notariellen ERBAUSEINANDERSETZUNGS-VERTRAGES erfolgen. Dabei können Sie auf meine fachkundige Beratung in der Vermittlung des Ausgleichs zwischen den Erben, insbesondere auch hinsichtlich der Vermeidung etwaiger nachvertraglicher Streitigkeiten, zurückgreifen.
Terminvorbereitung
Zur Terminvorbereitung füllen Sie bitte das Datenblatt aus und senden dieses per E-Mail an uns zurück. Bei etwaigen Rückfragen stehen wir zu Ihrer Verfügung.
FRAGEBOGEN ERBAUSEINANDERSETZUNG
FRAGEBOGEN TESTAMENT-EINZELPERSON
FRAGEBOGEN TESTAMENT-EHEGATTEN