NOTARKOSTEN
Notarkosten
Notargebühren
Die Kosten der Notare sind gesetzlich festgeschrieben. Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNot KG) stellt ein besonders soziales Gebührensystem auf. Dies führt dazu, dass bei geringen Werten auch von Personen notarielle Dienstleistungen in Anspruch genommen werden können, die für den Notar nicht auskömmlich sind.
Der Notar ist verpflichtet, für seine Tätigkeit die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu erheben – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Die Beratung einschließlich der Entwurfstätigkeit des Notars ist in der Beurkundungsgebühr enthalten, unabhängig von der Schwierigkeit, des Aufwands oder der Anzahl der Besprechungstermine.
Notargebühren
Die Kosten der Notare sind gesetzlich festgeschrieben. Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNot KG) stellt ein besonders soziales Gebührensystem auf. Dies führt dazu, dass bei geringen Werten auch von Personen notarielle Dienstleistungen in Anspruch genommen werden können, die für den Notar nicht auskömmlich sind.
Der Notar ist verpflichtet, für seine Tätigkeit die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu erheben – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Die Beratung einschließlich der Entwurfstätigkeit des Notars ist in der Beurkundungsgebühr enthalten, unabhängig von der Schwierigkeit, des Aufwands oder der Anzahl der Besprechungstermine.