NOTARIELLES
ONLINE-
VERFAHREN
Notarielles Online-Verfahren
Wir bieten Ihnen gerne als Alternative zum klassischen Beurkundungsverfahren oder auch in der Form eines gemischten Verfahrens (mit Teilnehmern vor Ort und weiteren Teilnehmern online) die Durchführung eines notariellen Online-Verfahrens mittels Videokommunikation an.
Derzeit sind für diese Verfahrensart folgende Vorgänge zugelassen:
- Gründung einer GmbH oder einer UG (haftunbeschränkt),
- Erstellung von Gründungsvollmachten für GmbH oder UG (haftungsbeschränkt),
- Gesellschafterbeschlüsse (z.B. Änderung des Gesellschaftsvertrages) für GmbH oder UG (haftungsbeschränkt)
- Anmeldungen zum Handelsregister,
- Anmeldungen zum Partnerschaftsregister,
- Anmeldungen zum Genossenschaftsregister,
- Anmeldungen zum Vereinsregister,
- Anmeldungen zum Gesellschaftsregister (eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
Das Online-Verfahren können Sie über folgenden Link starten: online.notar.de
Informationsmaterial zum Online-Verfahren können Sie über folgenden Link herunterladen: Informationsblätter
NOTARIELLES
ONLINE-
VERFAHREN
Für das notarielle Online-Verfahren gilt nicht die freie Notarwahl. Ein solches Verfahren darf ein Notar gemäß § 10a der Bundesnotarordnung nur durchführen, wenn bestimmte Anknüpfungspunkte (z.B. der Sitz der Gesellschaft oder der Wohnort eines Geschäftsführers oder Gesellschafters) im Amtsbereich des Notars liegen.
Zur Teilnahme an einem notariellen Online-Verfahren benötigen Sie (pro Teilnehmer):
- einen Computer oder ein Laptop mit Kamera (Auflösung mindestens 480p), Mikrofon, Tonausgabe und Internetverbindung (mindestens 6 Mbit/s), Mozilla Firefox (Browser)
- ein handelsübliches Smartphone (iOS/Android) mit einer Standard-NFC-Schnittstelle, wie sie beispielsweise auch zum kontaktlosen Bezahlen genutzt wird
- einen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel, eine eID-Karte oder eine Unionsbürgerkarte mit freigeschalteter Online-Funktion sowie die
- zugehörige PIN zum Identifizieren mittels eID (elektronischer Identitätsnachweis)
- einen Personalausweis mit Ausstellungsdatum ab 02.08.2021 oder einen Reisepass zum Auslesen Ihres Passbildes.
Wenn Sie nur als Gast teilnehmen möchten und selbst kein Dokument signieren müssen, entfallen die beiden letztgenannten Punkte.
Bei Interesse an einem notariellen Online-Verfahren sprechen Sie uns einfach an oder senden Sie uns eine E-Mail an info@notar-vivell.de!
Notarielles Online-Verfahren
Wir bieten Ihnen gerne als Alternative zum klassischen Beurkundungsverfahren oder auch in der Form eines gemischten Verfahrens (mit Teilnehmern vor Ort und weiteren Teilnehmern online) die Durchführung eines notariellen Online-Verfahrens mittels Videokommunikation an.
Derzeit sind für diese Verfahrensart folgende Vorgänge zugelassen:
- Gründung einer GmbH oder einer UG (haftunbeschränkt), wenn die Einlagen auf das Stammkapital in Geld erbracht werden sollen,
- Anmeldungen zum Handelsregister,
- Anmeldungen zum Partnerschaftsregister, und
- Anmeldungen zum Genossenschaftsregister.
Weitere Verfahren, wie z.B. Satzungsänderungen, werden in den kommenden Jahren sukzessive hinzukommen.
Für das notarielle Online-Verfahren gilt nicht die freie Notarwahl. Ein solches Verfahren darf ein Notar gemäß § 10a der Bundesnotarordnung nur durchführen, wenn bestimmte Anknüpfungspunkte (z.B. der Sitz der Gesellschaft oder der Wohnort eines Geschäftsführers oder Gesellschafters) im Amtsbereich des Notars liegen.
Zur Teilnahme an einem notariellen Online-Verfahren benötigen Sie (pro Teilnehmer):
- einen Computer oder ein Laptop mit Kamera (Auflösung mindestens 480p), Mikrofon, Tonausgabe und Internetverbindung (mindestens 6 Mbit/s), Mozilla Firefox (Browser)
- ein handelsübliches Smartphone (iOS/Android) mit einer Standard-NFC-Schnittstelle, wie sie beispielsweise auch zum kontaktlosen Bezahlen genutzt wird
- einen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel, eine eID-Karte oder eine Unionsbürgerkarte mit freigeschalteter Online-Funktion sowie die
- zugehörige PIN zum Identifizieren mittels eID (elektronischer Identitätsnachweis)
- einen Personalausweis mit Ausstellungsdatum ab 02.08.2021 oder einen Reisepass zum Auslesen Ihres Passbildes.
Wenn Sie nur als Gast teilnehmen möchten und selbst kein Dokument signieren müssen, entfallen die beiden letztgenannten Punkte.
Bei Interesse an einem notariellen Online-Verfahren sprechen Sie uns einfach an oder senden Sie uns eine E-Mail an info@notar-vivell.de!