TEILUNGS-
ERKLÄRUNGEN
WOHNEIGENTUM
TEILUNGS-
ERKLÄRUNGEN
WOHNEIGENTUM
BEGRÜNDUNG UND ÄNDERUNG VON TEILUNGSERKLÄRUNGEN
Wenn Sie ein Gebäude in Wohnungs- und/oder Teileigentum aufteilen wollen, benötigen Sie die Beurkundung einer sog. TEILUNGSERKLÄRUNG.
Hierbei wird nach Maßgabe der hierfür zu erstellenden Grundrisspläne und Ansichten des zu teilenden Gebäudes eine Aufteilung des Hauses in Miteigentumsanteile zeichnerisch vorgenommen.
BEGRÜNDUNG UND ÄNDERUNG VON TEILUNGSERKLÄRUNGEN
Wenn Sie ein Gebäude in Wohnungs- und/oder Teileigentum aufteilen wollen, benötigen Sie die Beurkundung einer sog. TEILUNGSERKLÄRUNG.
Hierbei wird nach Maßgabe der hierfür zu erstellenden Grundrisspläne und Ansichten des zu teilenden Gebäudes eine Aufteilung des Hauses in Miteigentumsanteile zeichnerisch vorgenommen.
Zugleich können Sondernutzungsrechte an PKW-Stellplätzen, Terrassen, Gartenflächen o.ä. begründet werden. Nach Erhalt einer sog. ABGESCHLOSSENHEITSBESCHEINIGUNG vom zuständigen Landratsamt wird eine notarielle Beurkundung der Aufteilung in notarieller Urkunde vorgenommen. Hierzu erfolgt eine umfassende Beratung hinsichtlich der Gestaltung der Verteilung der Kosten, Mehrheits- und Stimmverhältnisse. Auch Änderungen bestehender Teilungserklärungen könnn Sie notariell in unserem Hause vornehmen lassen.
Zugleich können Sondernutzungsrechte an PKW-Stellplätzen, Terrassen, Gartenflächen o.ä. begründet werden. Nach Erhalt einer sog. ABGESCHLOSSENHEITSBESCHEINIGUNG vom zuständigen Landratsamt wird eine notarielle Beurkundung der Aufteilung in notarieller Urkunde vorgenommen. Hierzu erfolgt eine umfassende Beratung hinsichtlich der Gestaltung der Verteilung der Kosten, Mehrheits- und Stimmverhältnisse. Auch Änderungen bestehender Teilungserklärungen könnn Sie notariell in unserem Hause vornehmen lassen.