IMMOBILIENRECHT

IMMOBILIENRECHT

Informationen über Immobilienrecht – Notar Vivell

Beurkundungskompetenz für Grundstücksrecht

Im Grundstücksrecht besteht eine umfassende und ausschließliche Beurkundungskompetenz des Notars, das heißt alle Verträge, die Grundstücksübertragungen betreffen, müssen vom Notar beurkundet werden.

Dies umfasst unter anderem den Abschluss von

KAUFVERTRÄGEN ÜBER IMMOBILIEN

BAUTRÄGERVERTRÄGEN

IMMOBILIENSCHENKUNGEN ALLER ART

BEGRÜNDUNG UND ÄNDERUNG VON TEILUNGSERKLÄRUNGEN

ERBAUSEINANDERSETZUNGSVERTRÄGEN

Informationen über Immobilienrecht – Notar Vivell

Beurkundungskompetenz für Grundstücksrecht

Im Grundstücksrecht besteht eine umfassende und ausschließliche Beurkundungskompetenz des Notars, das heißt alle Verträge, die Grundstücksübertragungen betreffen, müssen vom Notar beurkundet werden.

Dies umfasst unter anderem den Abschluss von

KAUFVERTRÄGEN ÜBER IMMOBILIEN

BAUTRÄGERVERTRÄGEN

IMMOBILIENSCHENKUNGEN ALLER ART

BEGRÜNDUNG UND ÄNDERUNG VON TEILUNGSERKLÄRUNGEN

ERBAUSEINANDERSETZUNGS-
VERTRÄGEN

Immobilienkaufvertrag

Wenn Sie eine Immobilie verkaufen oder kaufen wollen, benötigen Sie hierzu zwingend eine notarielle Beurkundung des entsprechenden KAUFVERTRAGES. Dies gilt für alle Arten von Grundstückskaufverträgen und umfasst daher neben landwirtschaftlichen Grundstücken auch Bauplätze, Hausgrundstücke, Wohnungs- und Teileigentum sowie Erbbaurechte.

Im Rahmen meiner unparteilichen Funktion als Notar setze ich hierzu einen für beide Parteien ausgewogenen Vertrag auf, belehre über etwaige Risiken und beurkunde die entsprechende Urkunde. Anschließend hole ich sämtliche zum Vertrag erforderlichen Genehmigungen und Zeugnisse ein und wickle den Vertrag bis zu seiner Umschreibung im Grundbuch für Sie ab.

Bauträgervertrag

Bei noch nicht oder gerade erst fertig gestellten Gebäuden, die der Bauträger veräußert, besteht eine Herstellungs- und Gewährleistungspflicht des Bauträgers. Aufgabe des Notars ist hier insbesondere, die Einhaltung der Regeln der MAKLER- UND BAUTRÄGERVERORDNUNG zu überwachen und damit zu gewährleisten, dass der Käufer immer nur die vom Bauträger tatsächlich bereits erbrachten Leistungen ratenweise bezahlt. Zudem sorgt der Notar für eine ausgewogene Vertragsgestaltung und verhindert durch das Erfordernis der Überwachung der Einhaltung der zweiwöchigen Bedenkensfrist eine überstürzte Kaufentscheidung des Verbrauchers.

Terminvorbereitung

Zur Terminvorbereitung füllen Sie bitte das Datenblatt aus und senden dieses per E-Mail an uns zurück. Bei etwaigen Rückfragen stehen wir zu Ihrer Verfügung.

FRAGEBOGEN KAUFVERTRAG

Notar Dr. Alexander Vivell
Schnewlinstraße 12
79098 Freiburg

Notariellen Rat können Sie auf vielen Gebieten in Anspruch nehmen. Als juristische Experten stehen wir Ihnen dabei gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Termin und lernen Sie uns kennen.

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