HANDELS- UND
GESELLSCHAFTS-
RECHT
HANDELS- UND
GESELLSCHAFTS
RECHT
Rechtsbeziehungen für Handel und Unternehmen
Der Tätigkeitsschwerpunkt „Handels- und Gesellschaftsrecht“ umfasst zwei Bereiche. Im Bereich Gesellschaftsrecht geht es um die rechtliche Organisation Ihres Unternehmens, angefangen von der Gesellschaftsform über Fragen der Vertretung Ihres Unternehmens nach außen bis hin zu Umwandlungen, Verschmelzungen oder Liquidation von Gesellschaften. Der Bereich Handelsrecht deckt alle Fragen der besonderen Rechtsbeziehungen unter Kaufleuten ab, hier sind zum Beispiel die Vorschriften über Handelsvertreter oder Makler zu nennen.
Rechtsbeziehungen für Handel und Unternehmen
Der Tätigkeitsschwerpunkt „Handels- und Gesellschaftsrecht“ umfasst zwei Bereiche. Im Bereich Gesellschaftsrecht geht es um die rechtliche Organisation Ihres Unternehmens, angefangen von der Gesellschaftsform über Fragen der Vertretung Ihres Unternehmens nach außen bis hin zu Umwandlungen, Verschmelzungen oder Liquidation von Gesellschaften. Der Bereich Handelsrecht deckt alle Fragen der besonderen Rechtsbeziehungen unter Kaufleuten ab, hier sind zum Beispiel die Vorschriften über Handelsvertreter oder Makler zu nennen.
Im Handelsregister eingetragene Unternehmen, egal ob Personen- oder Kapitalgesellschaften, benötigen für GRÜNDUNGS-, ÄNDERUNGS UND LÖSCHUNGSVORGÄNGE im Handelsregister einer notariellen Anmeldung. Zudem müssen GRÜNDUNGS- UND SATZUNGSÄNDERNDE GESELLSCHAFTERBESCHLÜSSE BEI KAPITALGESELLSCHAFTEN (UG, GmbH, AG) sowie ANTEILSÜBERTRAGUNGEN bei GmbH‘s und UG‘s und UNTERNEHMENSUMWANDLUNGEN notariell beurkundet werden.
Sowohl im Gründungsvorgang bei Ausgestaltung der Satzung als auch bei der Erstellung der Gesellschafterbeschlüsse und Anmeldungen erhalten Sie von mir umfassende rechtliche Beratung, im Bedarfsfall samt Ausarbeitung der Gesellschafterbeschlüsse, Formulierung der Anmeldung zum Handelsregister und Vornahme der notwendigen qualifzierten elektronischen Übermittlung des Anmeldevorgangs an das Handelsregister.
Im Handelsregister eingetragene Unternehmen, egal ob Personen- oder Kapitalgesellschaften, benötigen für GRÜNDUNGS-, ÄNDERUNGS UND LÖSCHUNGSVORGÄNGE im Handelsregister einer notariellen Anmeldung. Zudem müssen GRÜNDUNGS- UND SATZUNGSÄNDERNDE GESELLSCHAFTERBESCHLÜSSE BEI KAPITALGESELLSCHAFTEN (UG, GmbH, AG) sowie ANTEILSÜBERTRAGUNGEN bei GmbH‘s und UG‘s und UNTERNEHMENSUMWANDLUNGEN notariell beurkundet werden.
Sowohl im Gründungsvorgang bei Ausgestaltung der Satzung als auch bei der Erstellung der Gesellschafterbeschlüsse und Anmeldungen erhalten Sie von mir umfassende rechtliche Beratung, im Bedarfsfall samt Ausarbeitung der Gesellschafterbeschlüsse, Formulierung der Anmeldung zum Handelsregister und Vornahme der notwendigen qualifzierten elektronischen Übermittlung des Anmeldevorgangs an das Handelsregister.
Terminvorbereitung
Zur Terminvorbereitung füllen Sie bitte das Datenblatt aus und senden dieses per E-Mail an uns zurück. Bei etwaigen Rückfragen stehen wir zu Ihrer Verfügung.