HANDELS- UND
GESELLSCHAFTS-
RECHT

HANDELS- UND
GESELLSCHAFTS
RECHT

Informationen über Handels- und Gesellschaftsrecht – Notar Vivell

Rechtsbeziehungen für Handel und Unternehmen

Der Tätigkeitsschwerpunkt „Handels- und Gesellschaftsrecht“ umfasst zwei Bereiche. Im Bereich Gesellschaftsrecht geht es um die rechtliche Organisation Ihres Unternehmens, angefangen von der Gesellschaftsform über Fragen der Vertretung Ihres Unternehmens nach außen bis hin zu Umwandlungen, Verschmelzungen oder Liquidation von Gesellschaften. Der Bereich Handelsrecht deckt alle Fragen der besonderen Rechtsbeziehungen unter Kaufleuten ab, hier sind zum Beispiel die Vorschriften über Handelsvertreter oder Makler zu nennen.

Informationen über Handels- und Gesellschaftsrecht – Notar Vivell

Rechtsbeziehungen für Handel und Unternehmen

Der Tätigkeitsschwerpunkt „Handels- und Gesellschaftsrecht“ umfasst zwei Bereiche. Im Bereich Gesellschaftsrecht geht es um die rechtliche Organisation Ihres Unternehmens, angefangen von der Gesellschaftsform über Fragen der Vertretung Ihres Unternehmens nach außen bis hin zu Umwandlungen, Verschmelzungen oder Liquidation von Gesellschaften. Der Bereich Handelsrecht deckt alle Fragen der besonderen Rechtsbeziehungen unter Kaufleuten ab, hier sind zum Beispiel die Vorschriften über Handelsvertreter oder Makler zu nennen.

Im Handelsregister eingetragene Unternehmen, egal ob Personen- oder Kapitalgesellschaften, benötigen für GRÜNDUNGS-, ÄNDERUNGS UND LÖSCHUNGSVORGÄNGE im Handelsregister einer notariellen Anmeldung. Zudem müssen GRÜNDUNGS- UND SATZUNGSÄNDERNDE GESELLSCHAFTERBESCHLÜSSE BEI KAPITALGESELLSCHAFTEN (UG, GmbH, AG) sowie ANTEILSÜBERTRAGUNGEN bei GmbH‘s und UG‘s und UNTERNEHMENSUMWANDLUNGEN notariell beurkundet werden.

Sowohl im Gründungsvorgang bei Ausgestaltung der Satzung als auch bei der Erstellung der Gesellschafterbeschlüsse und Anmeldungen erhalten Sie von mir umfassende rechtliche Beratung, im Bedarfsfall samt Ausarbeitung der Gesellschafterbeschlüsse, Formulierung der Anmeldung zum Handelsregister und Vornahme der notwendigen qualifzierten elektronischen Übermittlung des Anmeldevorgangs an das Handelsregister.

Im Handelsregister eingetragene Unternehmen, egal ob Personen- oder Kapitalgesellschaften, benötigen für GRÜNDUNGS-, ÄNDERUNGS UND LÖSCHUNGSVORGÄNGE im Handelsregister einer notariellen Anmeldung. Zudem müssen GRÜNDUNGS- UND SATZUNGSÄNDERNDE GESELLSCHAFTERBESCHLÜSSE BEI KAPITALGESELLSCHAFTEN (UG, GmbH, AG) sowie ANTEILSÜBERTRAGUNGEN bei GmbH‘s und UG‘s und UNTERNEHMENSUMWANDLUNGEN notariell beurkundet werden.

Sowohl im Gründungsvorgang bei Ausgestaltung der Satzung als auch bei der Erstellung der Gesellschafterbeschlüsse und Anmeldungen erhalten Sie von mir umfassende rechtliche Beratung, im Bedarfsfall samt Ausarbeitung der Gesellschafterbeschlüsse, Formulierung der Anmeldung zum Handelsregister und Vornahme der notwendigen qualifzierten elektronischen Übermittlung des Anmeldevorgangs an das Handelsregister.

Terminvorbereitung

Zur Terminvorbereitung füllen Sie bitte das Datenblatt aus und senden dieses per E-Mail an uns zurück. Bei etwaigen Rückfragen stehen wir zu Ihrer Verfügung.

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Notar Dr. Alexander Vivell
Schnewlinstraße 12
79098 Freiburg

Notariellen Rat können Sie auf vielen Gebieten in Anspruch nehmen. Als juristische Experten stehen wir Ihnen dabei gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Termin und lernen Sie uns kennen.

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